Transparenz & Sicherheit
In der betrieblichen Altersvorsorge
Jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuß gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG
zur Entgeltumwandlung umsetzen!
Der Countdown läuft !
bis zum 31. Dezember 2021
Die Gesetzliche Regelung bei Entgeltumwandlungen
Gemäß § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) müssen Sie als Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss
an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Bei bestehenden Entgeltumwandlungen (vor dem 01.01.2019) ist dieser Zuschuss
spätestens ab dem 01.01.2022 zu zahlen (§ 26a BetrAVG i.V. mit § 1a Abs. 1a BetrAVG), also in wenigen Monaten!
INITIATIvE BETRIEBSRENTE
Eine verspätete bzw. nicht erfolgte Zahlung des gesetzlichen Zuschusses führt dazu, dass die dem Arbeitnehmer zustehende Versorgungsleistung bei Rentenbeginn nicht erreicht wird. Hieraus können Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Ihnen als Arbeitgeber entstehen.
INITIATIVE BETRIEBSRENTE
Warum sollten Sie sich jetzt zeitnah mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift beschäftigen?
Eine verspätete bzw. nicht erfolgte Zahlung des gesetzlichen Zuschusses führt dazu, dass die dem Arbeitnehmer zustehende Versorgungsleistung bei Rentenbeginn nicht erreicht wird. Hieraus können Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Ihnen als Arbeitgeber entstehen.
DIE FALLSTRICKE
GEÄNDERTE GRUNDLAGEN GESTALTEN DIE UMSETZUNG SCHWIERIG
Die Umsetzung der gesetzlichen Zuschussregelung gestaltet sich schwierig. Eine Vielzahl bestehender Versorgungsverträge sind, auf Grund geänderter Rechnungsgrundlagen nicht mehr erhöhbar. Ob der verpflichtende Zuschuss in diesen Fällen in einen Neuvertrag eingebracht werden sollen oder ob der verpflichtende Zuschuss in die bereits bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen eingerechnet werden sollen, gilt es ebenfalls im Einzelfall zu prüfen.
Zahlen Sie bereits einen Zuschuss von mindestens 15%, heißt das noch nicht, dass Sie aus dem Schneider sind. Ob dieser Zuschuss, den Sie bisher zahlen, auf den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss angerechnet werden kann, muss ebenfalls für jeden Einzelfall geprüft werden.
Dazu bedarf es dann auch einer schriftlichen Dokumentation.
DER WEG
WAS MÜSSEN SIE TUN?
Festzuhalten bleibt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an Sie hohe Anforderungen im Hinblick an die fachlich/ rechtlich korrekte Kommunikation mit den Versicherern, den Arbeitnehmern und dem jeweiligen Versicherungsvermittler stellt und in der Regel nennenswerte, zeitliche Ressourcen bindet. In wie weit diese, besonders in Zeiten von Corona zur Verfügung stehen, darf in Frage gestellt werden. Deshalb benötigen Sie professionelle Unterstützung.
Ihre Dokumente zur Lösung:
DIE LÖSUNG
UNSERE LÖSUNG FÜR SIE
Wir sind eine Rentenberatungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung und können Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben qualifiziert wie folgt unterstützen: Information ist die Grundlage einer jeden Entscheidungsfindung Detaillierte Information zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Rahmen einer Videokonferenz. Erläuterung der rechtlichen Hintergründe, des Haftungspotentials und der notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes.
Nach erfolgtem, persönlichen Austausch entscheiden Sie, ob wir Sie unterstützen dürfen.
Wenn ja, erhalten Sie:
SIE WOLLEN UNS TESTEN?
Dann dann laden Sie bitte unten den Versicherungsschein und die Entgeltumwandlungsvereinbarung hoch und senden uns per Email die Vollmacht zu. Wir prüfen dann für Sie diesen Vertrag kostenlos und sagen Ihnen, was zu tun ist. Oder schicken Sie uns eine Email unter: [email protected], wir melden uns bei Ihnen.
Handeln Sie jetzt, um Nachzahlungen zu vermeiden!
DIE FALLSTRICKE
GEÄNDERTE GRUNDLAGEN GESTALTEN DIE UMSETZUNG SCHWIERIG
Die Umsetzung der gesetzlichen Zuschussregelung gestaltet sich schwierig. Eine Vielzahl bestehender Versorgungsverträge sind, auf Grund geänderter Rechnungsgrundlagen nicht mehr erhöhbar. Ob der verpflichtende Zuschuss in diesen Fällen in einen Neuvertrag eingebracht werden sollen oder ob der verpflichtende Zuschuss in die bereits bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen eingerechnet werden sollen, gilt es ebenfalls im Einzelfall zu prüfen.
Zahlen Sie bereits einen Zuschuss von mindestens 15%, heißt das noch nicht, dass Sie aus dem Schneider sind. Ob dieser Zuschuss, den Sie bisher zahlen, auf den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss angerechnet werden kann, muss ebenfalls für jeden Einzelfall geprüft werden.
Dazu bedarf es dann auch einer schriftlichen Dokumentation.
DER WEG
WAS MÜSSEN SIE TUN?
Festzuhalten bleibt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an Sie hohe Anforderungen im Hinblick an die fachlich/ rechtlich korrekte Kommunikation mit den Versicherern, den Arbeitnehmern und dem jeweiligen Versicherungsvermittler stellt und in der Regel nennenswerte, zeitliche Ressourcen bindet. In wie weit diese, besonders in Zeiten von Corona zur Verfügung stehen, darf in Frage gestellt werden. Deshalb benötigen Sie professionelle Unterstützung.
Ihre Dokumente zur Lösung:
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DIE LÖSUNG
UNSERE LÖSUNG FÜR SIE
Wir sind eine Rentenberatungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung und können Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben qualifiziert wie folgt unterstützen: Information ist die Grundlage einer jeden Entscheidungsfindung Detaillierte Information zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Rahmen einer Videokonferenz. Erläuterung der rechtlichen Hintergründe, des Haftungspotentials und der notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes.
Nach erfolgtem, persönlichen Austausch entscheiden Sie, ob wir Sie unterstützen dürfen.
Wenn ja, erhalten Sie:
SIE WOLLEN UNS TESTEN?
Dann laden Sie bitte unten den Versicherungsschein und die Entgeltumwandlungsvereinbarung hoch und senden uns per Email die Vollmacht zu. Wir prüfen dann für Sie diesen Vertrag kostenlos und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Oder schicken Sie uns eine Email unter: [email protected], wir melden uns bei Ihnen.
Handeln Sie jetzt, um Nachzahlungen zu vermeiden!