Keine Angst vor dem Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung
Statusfeststellungsverfahren garantiert Rechtssicherheit
Unabhängig von den Gesellschaftsanteilen kann der GmbH – Geschäftsführer seinen SV-Status selbst bestimmen!
Warum Sie den sozialversicherungs-rechtlichen Status prüfen sollten?
Im letzten Quartal erhielten Mandanten von der Deutschen Rentenversicherung wieder vermehrt Nachzahlungsbescheide, auf Grund einer durch einen Betriebsprüfer festgestellten Sozialversicherungspflicht.
Aus diesem Anlaß, möchten wir Sie sensibilisieren, ob als Dienstleister für Andere oder als Unternehmer selbst, den sozialversicherungsrechtlichen Status zu prüfen. Nicht immer ist das, was man glaubt, auch tatsächlich das Prüfungsergebnis des Betriebsprüfers.
Das Thema betrifft insbesondere minderbeteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer ( Beteiligung unter 50%), mitarbeitende Familienangehörige und Selbständige, die überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (all diese Personen können rentenversicherungspflichtig sein).
Bei Selbständigen stellt sich auch immer die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Hier erfahren Sie in 60 min., worauf Sie achten müssen und wie Sie sich vor unerwarteten Überraschungen durch eine Betriebsprüfung schützen können.
Ihr Experte für Sozialversicherungsrecht
Lernen Sie aus langjähriger erfahrung
Dr. Hartmut Paul
Sachverständiger für das Sozialversicherungsrecht
Dr. Hartmut Paul ist ein EUC zertifizierter (1-16-1004) Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht. Als ehemaliger Betriebsprüfer der Bundesknappschaft und als Mitarbeiter mit über drei Jahrzehnten Erfahrung ist Dr. Paul ein unerlässlicher Bestandteil der Rechtanwaltsgesellschaft.
Spezialgebiete:
Vorbereitung ist das A und O
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